Schutzkonzept in der Einrichtung leben
In verbindlichen Vereinbarungen mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe nach dem § 8a des SGB VIII ist jede KITA-Einrichtung verpflichtet dem Kindeswohl und seines Schutze besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Diesbezüglich geht es nicht mehr nur um die Reaktion auf sogenannte „gewichtige Anhaltspunkte“ für die Gefährdung des Kindeswohls, sondern insbesondere auch um die präventive Kinderschutzarbeit in den Einrichtungen.
Dementsprechend sind alle Einrichtungen aufgefordert, durch ein einrichtungsspezifisches Schutzkonzept, die Grundhaltung und die wirksamen Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohls in ihren Einrichtungen zu beschreiben.
Doch diese Schutzkonzepte müssen auch mit Leben erfüllt werden und brauchen praktische Umsetzung. Dieses Seminar möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auf die Umsetzung der Schutzkonzepte richten.
Dieses Seminar soll Raum schaffen zur praktischen Diskussion:
- Schutzkonzepte prägen die Grundhaltung der ErzieherInnen zum Thema Kinderschutz und Kindeswohl. Wodurch gelingt dies?
- Schutzkonzepte wirken Pro-Aktiv und Präventiv für den Kinderschutz. Welche konkreten Möglichkeiten können hier wirksam sein?
- Schutzkonzepte beinhalten Handlungssicherheit bei Kindeswohlgefährdungen. Wie kann ich die direkte Handlungssicherheit meiner Mitarbeiter stetig aufrecht erhalten?
- Zielgruppe:
- Kita, Hort, Krippe
- Termin:
- 30.06.2025, 09:00–16:30 Uhr
- Dozent:
- Holger Lindig, systemischer Berater/Familientherapeut, Supervisor (DGsP), Fachberater KITA, Hypnotherapeut, Leiter der ISA-MV GmbH
- Kosten:
- 95,00 € (netto gleich brutto)
- Teilnehmer:
- min. 6, max. 12
- Ort:
- ISA-MV GmbH, Mecklenburgstraße 59, 19053 Schwerin